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Du fühlst dich ausgebrannt? Dein Akku ist leer? Oder hast einfach nur das Verlangen nach einer besonders langen Reise? Da die meisten Arbeitnehmer den Großteil ihrer Urlaubstage bereits am Anfang des Jahres verplanen, bleibt in der Regel kein Raum für außerordentliche Auszeiten. Ein Sabbatical ermöglicht ebenjene berufliche Pause, nach der sich immer mehr Beschäftigte sehnen. Was ein Sabbatical überhaupt ist und worauf geachtet werden muss, erklären wir dir im Folgenden.
„Grundsätzlich wird unter einem Sabbatical ein unbezahlter Sonderurlaub verstanden, der in den meisten Fällen zwischen einem Monat und einem Jahr dauert“, erzählt uns Paul-Benjamin Gashon, Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht bei der Korten Rechtsanwälte AG. Dennoch gibt es viele zu beachtende Aspekte, die sich je nach Arbeitgeber oder Branche unterscheiden.
Allgemein gilt, dass es derzeit in der Privatwirtschaft keinen gesetzlichen Anspruch für eine Auszeit gibt. Im öffentlichen Dienst sieht das anders aus. Hier haben Beamte und Angestellte einen Anspruch auf ein Sabbatical. Dennoch scheuen sich viele Arbeitgeber noch vor einer solchen Pause. Für die fehlenden Mitarbeiter müssen zunächst gleichwertige Vertretungen gefunden werden oder unter Umständen ganz neu eingelernt werden.
Diese Frage ist mit Jein zu beantworten. Bei einem Sabbatical gibt es Finanzierungs- beziehungsweise Realisierungsmodelle. Hier gibt es beispielsweise die Einigung auf unbezahlten Sonderurlaub. „Bei einem unbezahlten Sonderurlaub ruhen die Pflichten beider Parteien. Der Arbeitsvertrag wird für eine bestimmte Dauer stillgelegt. In dieser Zeit erhalten Angestellte zum einen keine Vergütung und zum anderen müssen sie regelmäßig ihre kompletten Sozialversicherungsbeiträge selbst tragen. Darüber hinaus verzichten sie im Krankheitsfall auf eine Entgeltfortzahlung“, erwähnt Paul-Benjamin Gashon.
Eine andere Möglichkeit besteht, wenn der Arbeitnehmer über Überstunden und ungenutzte Urlaubstage verfügt. Diese können auf das Sabbatjahr angewendet werden, sodass das Arbeitsverhältnis aktiv bleibt.
Eine letzte Möglichkeit besteht im Lohnverzicht im Teilzeitmodell. Hierbei wird die geleistete Wochenarbeitszeit nur teilweise vergütet und der Rest des Gehalts angespart.
Elementar ist, dass sich sowohl Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer vertraglich über das Sabbatical einig sind. Beide Parteien sollten das vorgehen genau planen und vertraglich absichern. Punkte wie die Durchführung der Arbeitszeitansparung, die Dauer des Sabbaticals, Versicherungen, Altersversorgung und Regelungen zu Vergütung sowie die Zukunft nach dem Sabbatical sollten unbedingt geklärt werden. Ist alles vereinbart, steht dem Sabbatical nichts mehr im Weg.
Da es keine gesetzlichen Regelungen zum Sabbatical gibt, ist es theoretisch möglich eine solche Auszeit beliebig oft zu unternehmen. Die Entscheidung liegt beim Arbeitgeber. Denn auch dieser kann ein Sabbatical begründet ablehnen. Wichtig ist nur, dass bei jedem „neuen“ Sabbatical die Freistellungsphase wieder aufs Neue vertraglich verhandelt bzw. festgehalten wird.
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