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Der Artikel ist am 30. Juli 2021 von Dogan Michael Ulusoy auf die-bank.de erschienen.
Findige Investoren haben den Staat über Jahre mit Cum-ex-Geschäften um Milliarden geprellt. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte jetzt erstmals die Strafbarkeit der Geschäfte. Das Echo auf das Urteil ist groß.
Bundesfinanzminister Olaf Scholz geht von weiteren Strafverfahren gegen Beteiligte aus, die sich zu Unrecht Steuern erstatten ließen. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Strafbarkeit der Cum-ex-Geschäfte sei eine „harte Grundlage“ dafür, dass sich der Staat das Geld zurückholen könne, so der Minister Berichten zufolge. Auch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßte das Urteil: „Es bestätigt unsere Auffassung, dass Cum-ex-Geschäfte strafbare Steuerhinterziehung sind“, erklärte Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der Fraktion.
Felix Korten, Rechtsanwalt und Vorstand der Kanzlei Korten Rechtsanwälte, sieht in dem BGH-Urteil ein wichtiges Signal: „Der Staat hat jetzt eine starke Waffe, nämlich die geklärte Rechtslage“, erklärte der Jurist am Freitag im Gespräch mit der Redaktion „die bank“. Zudem sei jetzt höchstrichterlich geklärt, „dass Cum-ex-Geschäfte strafbare Handlungen sind – und damit steht auch fest, dass die Profite, die damit gemacht wurden, zurückzuzahlen sind“, so Korten. Unklar sei jedoch, wie hoch der für den Staat entstandene finanzielle Schaden sei. Die Schätzungen gingen hier weit auseinander; sie reichten von 10 Mrd. Euro bis 55,2 Euro.
Der BGH hatte im Cum-ex-Steuerskandal erstmals die Strafbarkeit der Geschäfte bestätigt. Die Karlsruher Richter entschieden am Mittwoch in dem ersten höchstrichterlichen Urteil, dass es sich bei den milliardenschweren Cum-ex-Geschäften von Kreditinstituten und Investoren um strafbare Steuerhinterziehung handele. Aktienhändler und Investoren hatten mit den Deals den Staat über mehrere Jahre hinweg um viele Milliarden Euro geprellt. Dabei wurden Aktien mit (cum) und ohne (ex) Dividendenanspruch um den jeweiligen Stichtag hin- und hergeschoben. Die Beteiligten ließen sich für diese Transaktionen die Kapitalertragsteuer erstatten, die sie nie gezahlt hatten.
Das Landgericht Bonn hatte den Angeklagten S. im Zusammenhang mit den Cum-ex-Geschäften in den Jahren 2007 bis 2011 wegen Steuerhinterziehung in mehreren Fällen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Gegen den Mitangeklagten D. verhängte es wegen mehrerer Fälle der Beihilfe zur Steuerhinterziehung eine Bewährungsstrafe von einem Jahr. Zudem zog es bei dem Angeklagten S. Taterträge in Höhe von 14 Mio. Euro sowie bei der Warburg Bank als der Einziehungsbeteiligten in Höhe von ca. 176 Mio. Euro ein. Dagegen legten die Bank, die Angeklagten und die Staatsanwaltschaft Revision ein.
Der BGH verwarf nun die Revisionen der beiden Börsenhändler, der Bank sowie der Staatsanwaltschaft. Außerdem bestätigte das Gericht, dass von dem betroffenen Bankhaus ein dreistelliger Millionenbetrag einzuziehen sei. Das Urteil bleibe ohne wirtschaftliche Auswirkungen für die Warburg Bank, denn schon im Jahr 2020 habe sie alle von den Steuerbehörden wegen der sogenannten Cum-ex-Geschäfte gegen sie geltend gemachten Steuerforderungen beglichen, teilte das Kreditinstitut unterdessen mit. Eine nochmalige und damit doppelte Zahlung wegen der nun bestätigten Einziehungsentscheidung sei rechtlich nicht möglich. Nach Vorlage der schriftlichen Urteilsbegründung werde das Urteil geprüft, hieß es.
Autor
Dogan Michael Ulusoy
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