Unverbindliche Ersteinschätzung
Büro Hamburg:
Korten Rechtsanwälte AG
Neuer Wall 44, 20354 Hamburg
E: info@korten-ag.deT: +49 (0) 40 8221822F: +49 (0) 40 8221823Bundesweite Beratung und Vertretung
Videokonferenz/Beratung
Neben den üblichen Kommunikationswegen bieten wir auch persönliche Beratungsgespräche per MS Teams, Zoom etc. an.
Unsere Auszeichnungen
Unsere erfahrenen Rechtsanwälte beraten Sie gerne in allen Bereichen des deutschen und europäischen Wettbewerbsrechts. Zu unseren Klienten zählen große und mittelgroße Konsumgüterhersteller, Agenturen jeder Art, Start-Ups, Einzelfirmen aus jeder Branche und Vereine und Verbände.
Was uns auszeichnet ist eine persönliche, enge und langfristig angelegte Beziehung zu unseren Mandanten. Wir begleiten sie, ihren Auftritt am Markt und ihr Unternehmen zumeist über viele Jahre und oft bereits seit der Gründung. Vertrauensvolle Zusammenarbeit ist unser Wettbewerbsvorteil.. Wir stehen Ihnen als Berater stets zur Verfügung, sind persönlich für Sie da und handeln sofort, wenn es darauf ankommt. In Hamburg, Deutschland und überall auf der Welt.
Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) regelt das Kartellrecht und verhindert den Missbrauch von übermäßiger Marktmacht. Das Kartellrecht stellt sicher, dass ein fairer Wettbewerb überhaupt gewährleistet ist. Zentrale Regelungen des Kartellrechts im GWB sind vor allem das Kartellverbot, das Verbot des Missbrauchs marktbeherrschender Stellungen, die Fusionskontrolle und das Vergaberecht. Das Kartellrecht hat auch und gerade für den europäischen Binnenmarkt eine ganz zentrale Bedeutung – hier agiert die europäische Kommission als mächtige europäische Kartellbehörde.
Die Regulierungen des GWB sollen Folgendem entgegenwirken: • Preisabsprachen • Aufteilung von Märkten • Absprachen über Kundenzuteilungen • Begrenzung der Produktion • Vertriebsvereinbarungen, die den Verbraucherpreis vorgeben.
Als erfahrene Anwälte im Kartellrecht wir der richtige Ansprechpartner um Ihnen als Betroffenen eines Kartellrechtsschutz zu Ihrem recht zu verhelfen. In der Vergangenheit haben wir bereits in einigen Kartellrechtsverfahren sehr gute Erfolge für Geschädigte erzielen könne. Wir bemühen uns dabei um eine klare und verständliche Ansprache und Erläuterung der Rechtslage und zeigen dabei immer den besten Weg auf, den wir gemeinsam mit Ihnen gehen. Dabei ist auch die Bündelung von Betroffenen, die Akquise von (internationalen) Prozessfinanzierern und das Führen von Kartellverfahren vor allen Gerichten der Republik eine zentrale und aufregende Aufgabe für uns.
Das Unlauterkeitsrecht ist das Wettbewerbsrecht im eigentlichen Sinne. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zeigt den Marktteilnehmern auf wie dieser Wettbewerb ablaufen soll, damit es tatsächlich ein fairer Wettbewerb ist und bleibt. Das Lauterkeitsrecht regelt, wie sich die einzelnen Player des Marktes verhalten müssen, damit sich niemand mittels irreführender, unfairer oder aggressiver Geschäftspraktiken unangemessene Vorteile verschaffen kann. Beispiele für unlautere Handlungen sind irreführende Werbungen, Verstöße gegen sogenannte Marktverhaltensregeln, Verunglimpfungen von Wettbewerbern oder deren Produkten. Überwiegend werden durch das Lauterkeitsrecht die Spielregeln des fairen Verhaltens in der Wirtschaft beschrieben, die jedes Unternehmen im Wettbewerb einzuhalten hat. Gleichzeitig dient das Wettbewerbsrecht dazu, Mitbewerber, Verbraucher und ganz insbesondere auch das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten und fairen Wettbewerb zu schützen. Das beinhaltet zum Beispiel, dass die „Werbung“ bestimmte Anforderungen einzuhalten hat. Hier geht es also um die alltägliche Arbeit der Produzenten und Anbieter, der Hersteller und Händler – sei es im Online-Handel oder auf dem analogen Markt (brick & mortar). Über das UWG lassen sich sehr viele Pflichten von Gewerbetreibenden in der Marktpraxis ableiten und durchsetzen. Die Durchsetzung des Lauterkeitsrechts erfolgt – anders als im Kartellrecht – in der Regel im Wege der privaten Rechtsdurchsetzung. Hier kontrollieren sich die gewerblichen Anbieter im Bereich des Lauterkeitsrechts (UWG) gegenseitig. Dies erfolgt vermehrt im Wege der Abmahnung.
Abmahnfähig sind beispielsweise Praktiken von Marktteilnehmern / Mitbewerbern wenn er oder sie diese unlauteren geschäftlichen Handlungen nach den Regelbeispielen der zentralen Vorschrift des § 4 UWG vollzieht:
• Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit durch Druck oder unsachlichen Einfluss
• Ausnutzung besonderer Umstände wie geschäftliche Unerfahrenheit oder Furcht
• Gezielte Verschleierung des Werbecharakters von geschäftlichen Handlungen
• Unzureichende / nicht eindeutige Angaben bei der Inanspruchnahme von Verkaufsförderungsmaßnahmen wie Preisnachlässe oder Rabatte
• Unfaire oder intransparente Teilnahmebedingungen bei Gewinnspielen
• Unzulässige Durchführung von Gewinnspielen
• Herabsetzung oder Verunglimpfung von Mitbewerbern oder deren Leistungen
• Das sog. Anschwärzen von Mitbewerbern durch unwahre Tatsachen
• Ausbeutung fremder Leistungen bzw. Nachahmen der Waren oder Leistungen des Mitbewerbers
• Gezielter Behinderungswettbewerb des Mitbewerbers
Egal ob sich derartige Handlungen gegen Kunden oder Mitbewerber richten, können sie eine rechtswidrige Handlung darstellen. In der Folge stehen den Betroffenen unterschiedliche Ansprüche zu, die auf verschiedene Weise durch beispielsweise durchsetzbar sind. Also etwa Beseitigungsansprüche, Unterlassungsansprüche, Ansprüche auf Informationen, Schadenersatzansprüche, Gewinnabschöpfungsansprüche und unter Umständen Veröffentlichungsansprüche. Meist werden mit einer Abmahnung mehrere dieser Ansprüche verfolgt.
Unser Tätigkeitsbereich in diesem Segment umfasst beide Seiten: Einerseits: Aktives Vorgehen gegen Wettbewerbsverletzungen Wir verteidigen wir die Rechte derjenigen Wettbewerbsteilnehmer in Streitigkeiten, wenn sie Opfer von unlauterem Wettbewerbsverhalten der Wettbewerber geworden sind. Wir bieten diesen Mandanten eine umfangreiche Strategieberatung an, setzen blitzschnell Ausrufezeichen durch zielgenaue Abmahnung und wo nötig, setzen wir die Ansprüche auch effektiv auf gerichtlichem Wege durch, beispielsweise durch einstweilige Verfügungen überall im Bundesgebiet.
Andererseits: Verteidigung gegen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen
Wenn eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung vorliegt, agieren wir umsichtig und so schnell wie möglich. Wir beraten auch hier strategisch und versuchen die Ansprüche soweit es geht, abzuwehren und den Aufwand und die Kosten für die betroffenen so gering wie möglich zu halten. Ob die häufig geforderten Schadenersatzansprüche zahlen müssen oder nicht, ob den Auskunftsansprüchen Folge geleistet werden muss oder nicht, lösen wir am effektivsten in einem persönlichen Gespräch und zeigen unseren Mandanten dabei alle möglichen Optionen und Risiken auf. Wir bieten dabei Neukunden unsere kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung an.
Kundengewinnung, Überzeugung von Verbrauchern und Eroberung von Marktanteilen erfolgt in erster Linie durch Werbung, durch Außendarstellung und durch das Präsentieren der eigenen Waren und Dienstleistungen. Damit diese Maßnahmen so effektiv und spektakulär wie möglich und so wettbewerbskonform und fair wie nötig daher kommen helfen wir unseren Mandanten die Grenzen des Machbaren und des Sagbaren aufzuzeigen und einzuhalten. Bereits im Vorfeld von Kampagnen oder Markteintritten ziehen uns unsere Mandanten zur smarten Planung der nächsten Schritte heran – und wir beraten ebenso analytisch wie strategisch im Dialog mit Ihnen, um ihnen einen juristischen Wissensvorsprung zu verschaffen, so dass es erst gar nicht zu einem Rechtsbruch oder einer Abmahnung kommt. Dazu überprüfen wir mit langjährig geschulten (und von Werbung faszinierten) Augen Internetauftritte, Geschäftsmodelle, Werbekampagnen und andere Marketingmaßnahmen auf faires, wirtschaftliches Verhalten nach dem Wettbewerbsrecht und haben dabei auch immer ein Auge auf das Markenrecht, das Designrecht sowie auf das Urheberrecht – auf die Rechte von Dritten und von den neu entstehenden Rechten der Mandanten selbst. Wir bemühen uns dann, je nach Fall, um die Klärung der Rechte Dritter und um den verlässlichen Schutz der eigenen Rechte. Nach dieser Prüfung und dem ehrlichen Dialog erfolgt dann von uns eine rechtssichere Freigabe der Werbemaßnahme. Worauf Sie sich verlassen können.
Unsere Beratungsfelder
Wir beraten und vertreten u.a. in folgenden Bereichen:
Ansprechpartner
Matthias Marcus
Rechtsanwalt • Of Counsel
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