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Wie bereits berichtet plante die Bundesregierung, zur Abfederung der Folgen der Covid-19 Pandemie weitere Schnellkredite für den Mittelstand einzuführen, bei denen die KfW 100% des Ausfallrisikos trägt. Dieses Kreditprogramm ist inzwischen von der Europäischen Kommission genehmigt worden und steht den Unternehmen nun zur Verfügung.
Die Kredite können seit dem 15. April von Unternehmen in Anspruch genommen werden, die mehr als 10 Beschäftigte haben, seit mindestens 01.01.2019 am Markt aktiv sind, am 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten waren und zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufwiesen.
Ein Unternehmen, das diese Kriterien erfüllt, kann ein Kreditvolumen von bis zu drei Monatsumsätzen des Jahres 2019 in Anspruch nehmen, maximal jedoch einen Betrag von EUR 500.000,00 bei 11 bis 50 Mitarbeitern, bzw. EUR 800.000,00 bei mehr als 50 Mitarbeitern. Der Zinssatz soll aktuell bei 3% liegen und die Laufzeit 10 Jahre betragen. Ein Merkblatt der KfW zu den Schnellkrediten finden Sie hier.
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Treuepflichten eines Gesellschafter-Geschäftsführers
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