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Gute Nachricht für alle Mandanten: Die deutschen Handelsregister sind seit heute für jedermann online frei und vor allem gebührenfrei unter https://www.handelsregister.de zugänglich. Gleiches gilt für die Genossenschafts-, Vereins- und Partnerschaftsregister. Konnten bisher nur einige Basisinformationen ohne Registrierung und kostenfrei abgerufen werden, ist es jetzt auch ohne Zugangsbeschränkungen möglich, z.B. vollständige Handelsregisterauszüge, Gesellschafterlisten etc. kostenfrei abzurufen. Der bisher häufig dafür notwendige Umweg über einen Anwalt oder Berater entfällt also.
Da die veröffentlichten Dokumente nunmehr frei zugänglich sind, empfehlen wir allen Mandanten, bei notwendigen Veröffentlichungen umso mehr darauf zu achten, welche persönlichen Daten preisgegeben werden. In vielen Fällen ist es etwa nicht nötig, die private Anschrift anzugeben, bzw. es ist zulässig, derartige Informationen in den einzureichenden Unterlagen zu schwärzen.
Autor: Dr. Arne Vogel
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Treuepflichten eines Gesellschafter-Geschäftsführers
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