Unverbindliche Ersteinschätzung
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Korten Rechtsanwälte AG
Neuer Wall 44, 20354 Hamburg
E: info@korten-ag.deT: +49 (0) 40 8221822F: +49 (0) 40 8221823Bundesweite Beratung und Vertretung
Videokonferenz/Beratung
Neben den üblichen Kommunikationswegen bieten wir auch persönliche Beratungsgespräche per MS Teams, Zoom etc. an.
Unsere Auszeichnungen
Unsere erfahrenen Rechtsanwälte beraten Sie gern in dem Rechtsgebiet des Markenrechts, einem Schwerpunkt der Korten Rechtsanwälte AG. Zu unseren Klienten zählen Konsumgüterhersteller, Agenturen jeder Art, Start-Ups, Einzelfirmen und börsennotierte Konzerne. Was uns auszeichnet ist eine persönliche, enge und langfristig angelegte Beziehung zu unseren Mandanten. Wir begleiten sie, ihr Markenportfolio und ihr Unternehmen zumeist über viele Jahre und oft bereits seit der Gründung. Vertrauensvolle Zusammenarbeit ist unser Markenzeichen. Wir stehen Ihnen als Berater stets zur Verfügung, sind persönlich für Sie da und handeln sofort, wenn es darauf ankommt. In Hamburg, Deutschland und überall auf der Welt. Als erfahrene Anwälte für Markenrecht sind wir der richtige Ansprechpartner um für Ihre Marke ein Schutzkonzept und einen Anmeldestrategie zu entwickeln, gemeinsam mit Ihnen. Im Folgenden führen wir die erforderlichen Markenrecherchen durch ohne dabei die Kosten aus den Augen zu verlieren. Der Erarbeitung des Schutzbereichs folgt die eigentliche Markenanmeldung - in Deutschland und überall auf der Welt. In der Folge begleiten wir den Eintragungsprozess und ein mögliches Widerspruchsverfahren, wir kümmern uns um das Management der Fristen und verteidigen Ihre Rechte im Fall einer Markenrechtsverletzung. Wir unterstützen Sie bei der Verteidigung gegen Abmahnungen und sind auch beim aktiven Vorgehen gegen Markenrechtsverletzungen der richtige Partner an Ihrer Seite. Ebenso sind wir bei der Erstellung und der Verhandlung von Markenlizenzverträgen (in jeder Sprache) umfassend und kompetent.
Marken, Unternehmenskennzeichen und Werktitel machen die Leistungen (Waren und Dienstleistungen) unserer Mandanten unverwechselbar und damit werthaltig. Wir wissen, wie man wirklich wertvolle Kennzeichen entwickelt. Wir beraten mit großer Umsicht und langer Erfahrung bei der Auswahl der richtigen Kennzeichen und beim Aufbau einer maßgeschneiderten Schutzstrategie.. Wir vertreten unsere Mandanten und ihre Marken beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München, dem Europäischen Amt für Geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante, bei der World Intellectual Property Organization (WIPO) in Genf und mit unserem nahtlosen Netzwerk aus verlässlichen Korrespondenzanwälten vor jedem Markenamt der Welt. Wir planen und koordinieren für unsere Mandanten die präzise Verfolgung von Markenverletzungen im In- und Ausland und vertreten unsere Mandanten in Fällen von Kennzeichenverletzungen bei der Beschlagnahme, der Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen und Schadensersatzansprüchen vor Gericht und vor allen Markenämtern der Welt. Das Durchführen von Widerspruchsverfahren oder Löschungsverfahren gehört zu unseren laufenden Aufgaben. Wir verfügen nicht nur über umfangreiche Prozesserfahrung, sondern wirken auch ständig bei der Bewertung und einer Vielzahl von Transaktionen im Hinblick auf Marken und Markenrechten mit. Diese Erfahrung bringt unseren Mandanten etwa in Due-Diligence-Verfahren, bei Markenveräußerungen oder Lizenzgeschäften einen gewinnbringender Vorteil und die erforderliche Rechtssicherheit.
Zu Beginn der markenrechtlichen Beratungstätigkeit wird im Gespräch mit den Mandanten erarbeitet, welches Zeichen, welches Logo, welcher Wortbestandteil oder welche Farbe die Leistungen der Mandanten am sinnvollsten kennzeichnet. Hier sind wir immer wieder in der Lage durch kreative juristische Hinweise die richtigen Impulse zu geben, damit die so entwickelte Marke möglichst ideal auf die Bedürfnissee der Mandanten und ihrer Leistungen abgestimmt ist.
Unsere Aufgabe ist es dabei auch, die Anforderungen der Markenämter sowie das Wettbewerbsumfeld im Auge zu behalten um so einen möglichst reibungslosen Anmeldeprozess und eine konfliktfreie Markenetablierung zu garantieren. Nur so lässt sich von Anfang an ein effektiver Markenschutz aufbauen. Dazu gehört die Empfehlung, die Erstellung und Abstimmung eines aussagekräftigen Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses – das Herzstück jeder Markenanmeldung. Dieses bestimmt den Schutzbereich, den die Marke haben wird. Nicht selten ist es erforderlich, das Verzeichnis neben den Bedürfnissen auch mit den Anforderungen der Markenregister abzustimmen. Das heißt, die Schutzbereiche der bereits eingetragenen Marken (Konkurrenzmarken) genau im Auge zu behalten und das eigene Verzeichnis so weit wie möglich und so eng wie nötig zu konzipieren. Oft bestimmt genau dieses Verzeichnis, ob es zu einer Auseinandersetzung (Markenwiderspruch, Löschungsklage etc.) mit einer Konkurrenzmarke kommt oder nicht.
Teil unserer Beratungsleistung umfasst selbstverständlich auch die Frage des räumlichen Schutzbereichs, also der Frage, ob der Markenschutz nur national oder international und in welchen Ländern genau aufgebaut werden soll. Dabei sind unsere langjährige Erfahrung beim Aufbau internationaler Markenportfolios sowie unser dichtes Netzwerk an Anwälten und Diensten auf der ganzen Welt von großer Bedeutung. Im Zweifel wissen wir, ob die Marke beispielsweise in Indien oder Israel eingetragen wird oder wie wir auf einen Widerspruch in Argentinien oder Kanada am effektivsten und günstigsten reagieren.
Wenn die Mandanten die Markensuche bereits abgeschlossen haben und mit einer „fertigen“ oder bereits etablierten Marke zu uns kommen und Markenschutz suchen, ist unsere Aufgabe vor der eigentlichen Anmeldung von höchster Wichtigkeit. Das anzumeldende Kennzeichen wird auf seine „markenrechtliche Schutzfähigkeit“ bei den jeweils anzumeldenden Markenämtern geprüft. Die dabei zu beantwortenden Fragen sind häufig komplex und von Land zu Land unterschiedlich zu beurteilen. Ist diese Marke „beschreibend“ für die anzumeldenden Dienstleistungen? Und kann ich diesen „Claim“ oder Werbe-Slogans anmelden?
Ebenso wichtig ist die Frage, ob eine ähnliche oder sogar identische Marke im Marktsegment bereits existiert und ein Markenkonflikt wahrscheinlich oder eher unwahrscheinlich ist. Durch umfassende Identitäts-, Ähnlichkeits- und Benutzungsrecherchen ermitteln und bewerten wir für unsere Mandanten die genaue Schutzrechtslage für das zu schützende Kennzeichen. Mögliche Widersprüche oder Löschungsklagen von Dritten und die hieraus resultierenden Kosten und Verzögerungen lassen sich so bereits im Vorwege weitreichend vermeiden. Die wenigsten Marken lassen sich risikolos eintragen. Wir erstellen den Mandanten aufgrund der Antworten zu der Frage der „markenrechtlichen Schutzfähigkeit“ und den Ergebnissen der Recherche eine aussagekräftige Risikoeinschätzung. Denn viele große und großartige Marken wären ohne die Überwindung von Risiken niemals eingetragen worden und würden heute nicht existieren. Am Ende des Tages ist es der Mandant, der Unternehmer, der entscheidet, welche Risiken er auf sich nehmen will um zum Ziel zu kommen. Dafür geben wir ihm die bestmögliche Entscheidungsgrundlage und Beratung an die Hand und helfen aktiv dabei, Risiken im Anmeldeprozess und bei der Benutzung der Marke soweit es geht, zu reduzieren.
Im weiteren Verlauf bereiten wir die Anmeldeunterlagen vor, nehmen die Anmeldung vor und begleiten das gesamte Anmeldeverfahren, welches sich über Monate und manchmal Jahre hinziehen kann. Dabei überwinden wir etwaige Beanstandungsschreiben der Markenämter, vertreten die Marke in Widerspruchsverfahren und überwachen den eigentlichen Veröffentlichungs- und Eintragungsprozess. Und das beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München, dem Europäischen Amt für Geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante, bei der World Intellectual Property Organization (WIPO) in Genf und mit unserem nahtlosen Netzwerk aus verlässlichen internationalen Kollegen vor jedem Markenamt der Welt – in jeder Sprache.
Mit der erfolgreichen Registrierung der Marke überwachen wir für unsere Mandanten alle Fristen während der Schutzdauer der Marke. Gerne übernehmen wir auch die Überwachung der Marke durch die Kontrolle identischer oder ähnlicher Markenanmeldungen in dem jeweiligen Schutzbereich in nahezu jedem Land der Welt. Wir sind für unsere Mandanten auch im Bereich der Marktdurchsetzung tätig, etwa wenn die Marke eine Schwächung durch die Nutzung oder Eintragung identischer oder verwechslungsfähiger Kennzeichen durch Dritte erfährt. Wir übernehmen wir für unsere Mandanten die Prozessführung in Markenrechtsstreitigkeiten sowohl vor allen Markenämtern der Welt als auch vor den meisten ordentlichen Gerichten. Zur Streitbeilegung oder zur Auswertung der Kennzeichen beraten wir unsere Mandanten bei Verhandlung, dem Entwurf und dem Abschluss von Markenlizenzverträgen, Koexistenzverträgen, Abgrenzungsvereinbarungen und sonstigen Verträgen, die den Erwerb, die Duldung oder die wirtschaftliche Nutzung von Kennzeichen zum Gegenstand haben, und zwar in jeder Sprache.
Unsere Beratungsfelder
Wir beraten und vertreten u.a. in folgenden Bereichen:
Ansprechpartner
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