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Korten Rechtsanwälte AG

Neuer Wall 44, 20354 Hamburg

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Bundesweite Beratung und Vertretung

Videokonferenz/Beratung

Neben den üblichen Kommunikationswegen bieten wir auch persönliche Beratungsgespräche per MS Teams, Zoom etc. an.

Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht in Hamburg

Ihre Ansprechpartner:

Paul-Benjamin Gashon

Unsere Auszeichnungen

Unsere Auszeichnungen

Arbeitsrecht

Mit dem Arbeitsrecht kommt früher oder später jeder in Berührung. Sei es der erste Schüler- oder Studentenjob, die Berufsausbildung, das Arbeitsverhältnis oder die Gründung oder Fortführung eines Unternehmens.

Die Gesetzgebung, aber auch die Rechtsprechung zum Arbeitsrecht befinden sich stetig im Wandel bzw. werden allzeit aktualisiert. Da ein einheitliches Arbeitsgesetzbuch in Deutschland nach wie vor fehlt, ist es besonders wichtig, die arbeitsrechtlichen Themen zu beherrschen und sich ständig auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung zu befinden. Unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht sind Ihre richtigen Ansprechpartner, wenn es um arbeitsrechtliche Themen geht. Aufgrund der stetigen Teilnahme an Fortbildungen und Networking, sind wir in der Lage neuerliche Entwicklungen in der Rechtsprechung zeitnah zu erfassen. Zusätzlich haben wir auf Basis unserer juristischen Datenbank auch die Möglichkeit, Ihnen bei schwierigen juristischen Sachverhalten zu helfen und Lösungswege aufzuzeigen. Im Arbeitsrecht ist oftmals zügiges Handeln von großer Bedeutung, etwa bei der Einhaltung von Kündigungsfristen oder vertraglicher Ausschlussfristen. Aber auch unternehmerische Veränderungen als Reaktion von auf wirtschaftliche Krisen erfordern schnellen und jederzeit verfügbaren arbeitsrechtlichen Rat, z.B. zur Einführung von Kurzarbeit. Gerne sind wir beratend für Sie da, wenn es zeitlich „eng“ wird.

Als Wirtschaftskanzlei sind wir vorwiegend mit der Beratung und Vertretung von Arbeitgebern und Führungskräften betraut, sind aber auch verlässlicher Ansprechpartner für Arbeitnehmer oder Betriebsräte. Insbesondere im Arbeitsrecht ist die Bewertung eines Sachverhalts aus wechselnden Perspektiven von großem Vorteil.

Der Begriff des Arbeitsrechts

Das Arbeitsrecht umfasst die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und ihren Arbeitnehmern (individuelles Arbeitsrecht), zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretungen wie etwa Betriebsräten und Gewerkschaften (kollektives Arbeitsrecht) und darüber hinaus öffentlich-rechtliche Bestimmungen wie etwa den Arbeitsschutz. Hierbei ergeben sich regelmäßig Schnittmengen mit anderen Rechtsgebieten, wie etwa dem Gesellschaftsrecht und dem Sozialversicherungsrecht.

Individuelles Arbeitsrecht

Im individuellen Bereich sind unsere Anwälte für Arbeitsrecht oftmals mit der Beratung und Vertretung von Arbeitgebern im Rahmen von außergerichtlichen und/oder gerichtlichen Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses beauftragt. Die Beendigung erfolgt regelmäßig durch eine Kündigung des Arbeitgebers, gegen die der Arbeitnehmer Klage vor dem Arbeitsgericht erhebt (sog. Kündigungsschutzklage). Die Wirksamkeit einer Kündigung hängt dann von vielen Faktoren ab und bedarf stets einer eingehenden Prüfung im Einzelfall. Vor diesem Hintergrund setzt unsere Beratungsleistung bereits vor Ausspruch der Kündigung an, in dem wir mit den Mandanten die rechtlichen Voraussetzungen erörtern und das Vorgehen gemeinsam rechtssicher gestalten. Hierdurch können unnötige Fehler vermieden werden, die ansonsten in einem Verlust des Kündigungsschutzverfahrens enden können oder aber durch einen teuren gerichtlichen Vergleich (z.B. Zahlung einer hohen Abfindung bei Kündigung) gerettet werden müssen. Beratungsbedarf besteht insofern oftmals hinsichtlich der Art der Kündigung (fristlose oder ordentliche Kündigung), dem Kündigungsgrund und der Voraussetzung einer sozialen Rechtfertigung nach dem Kündigungsschutzgesetz (betriebsbedingte Kündigung, personenbedingte Kündigung und verhaltensbedingte Kündigung), dem Erfordernis und der Durchführung der Betriebsratsanhörung oder der Einbindung anderer Stellen (z.B. Integrationsamt, Schwerbehindertenvertretung) und nicht zuletzt bei der Einhaltung der vorgeschriebenen Fristen und Formalien. Natürlich vertreten unsere Anwälte auch die Arbeitnehmerseite im Kündigungsschutzverfahren oder anderen Verfahren, wie etwa Solchen zur Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte, zur Feststellung der Unbilligkeit einer arbeitgeberseitigen Weisung oder einer unrechtmäßigen Versetzung.

Neben Fällen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag beraten wir unsere Mandanten auch bei der rechtssicheren Begründung von Arbeitsverhältnissen durch Gestaltung von Arbeitsverträgen oder einzelner Vertragsklauseln sowie bei anstehenden Änderungen der Arbeitsbedingungen (z.B. bei Wechsel von Vollzeit in Teilzeit (oder umgekehrt)). Werfen Sie einen Blick auf unsere Tätigkeitsschwerpunkte!

Kollektives Arbeitsrecht

Im kollektiven Bereich des Arbeitsrechts unterstützen und vertreten wir Arbeitgeber regelmäßig im Umgang und bei Verhandlungen mit Betriebsräten. Unsere Beratungsleistungen beginnen oftmals schon vor Abschluss der Betriebsratswahl (z.B. Einhaltung des Wahlverfahrens, Wahlanfechtungen) und erstrecken sich dann über die gesamte Amtszeit des Betriebsrates. Das Betriebsverfassungsgesetz sichert dem Betriebsrat als gewählter Arbeitnehmervertretung umfangreiche Beteiligungsrechte zu, mit denen er auf die unternehmerischen Entscheidungen des Arbeitgebers Einfluss nehmen kann. Der Arbeitgeber ist insofern gehalten, mit dem Betriebsrat einen konstruktiven Umgang zu finden, in dessen Rahmen die betrieblichen Interessen durchgesetzt und die Arbeitnehmerinteressen in einen vernünftigen Maße gewahrt werden können. Hierzu unterstützen wir Arbeitgeber bei Verhandlungen und Gestaltungen von Betriebsvereinbarungen und formlosen Regelungsabreden.

Sofern die gesetzlich vorgesehene „vertrauensvolle Zusammenarbeit“ zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat gestört ist und Konflikte entstehen, beraten und vertreten wir Arbeitgeber in außergerichtlichen und Gerichtlichen Verfahren. Im Falle zwingender Mitbestimmungsrechte können sowohl Arbeitgeber als auch Betriebsrat die Regelung der entsprechenden Materie (z.B. Einführung der Kurzarbeit, Anordnung von Überstunden, Einführung eines Systems zur Arbeitszeiterfassung) vor sogenannten Einigungsstellen durch verbindlichen Beschluss einfordern. In anderen Fällen vertreten wir Arbeitgeber in Rechtsstreitigkeiten mit dem Betriebsrat vor dem Arbeitsgericht (Beschlussverfahren).

Ihre Anwälte für Arbeitsrecht

Mit der Korten Rechtsanwälte AG haben Sie einen verlässlichen Partner an Ihrer Seite, der Sie auch in komplexen Angelegenheiten kompetent und zielgerichtet berät und frühzeitig die richtigen Weichen stellt.

Wir setzen uns bei Ihrem Problem zügig mit Ihnen zusammen und überprüfen, inwiefern Handlungsbedarf durch einen Rechtsanwalt besteht.

Als ersten Schritt zur Durchsetzung Ihrer Rechte empfehlen wir gewöhnlich die außergerichtliche Geltendmachung Ihrer Ansprüche. In einem Schreiben an die Gegenpartei oder im Rahmen eines persönlichen Gespräches machen wir Ihre Rechtsposition deutlich und versuchen dann im Verhandlungsweg Ihre Rechte durchzusetzen. Der Vorteil dieser Vorgehensweise besteht darin, dass eine außergerichtliche Vereinbarung in der Regel zum einen schneller zum Erfolg führen und zum anderen kostengünstiger sein kann. Dieser Weg kann eine effiziente Alternative darstellen, auch wenn Sie dabei Ihre Ziele möglicherweise nicht immer zu 100 % erreichen werden. Zudem ist diese Art der Rechtsdurchsetzung oftmals weniger belastend für die Parteien, insbesondere wenn das Arbeitsverhältnis anschließend fortgesetzt werden soll.

Wenn die Gegenseite jedoch nicht zu Verhandlungen bereit ist und stur auf ihrer Position beharrt, bleibt in diesem Fall, zur Durchsetzung Ihrer Rechtsposition, nur der Weg über die Erhebung einer Klage beim Arbeitsgericht.

Wir vertreten Sie bundesweit bei allen Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten. Vor Erhebung einer Klage besprechen wir selbstverständlich mit Ihnen die Erfolgsaussichten, mögliche Risiken und klären Sie über die Kosten auf.

Grundsätzlich ist es immer ratsam, sich an einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zu wenden, wenn Sie als Laie die Rechtslage nicht vollständig überblicken. Dabei ist es ganz gleich, welche arbeitsrechtliche Thematik bei Ihnen besteht. Zwar lassen sich manche dieser Sachverhalte auch im Internet oberflächlich recherchieren, doch eine fundierte und rechtssichere Beratung kann Ihnen nur eine auf Ihr juristisches Problem spezialisierte Kanzlei bieten.

Ob das Recht auf Ihrer Seite ist, können Ihnen unsere auf das Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwälte beantworten. Kontaktieren Sie gerne unsere Rechtsanwälte für ein persönliches Erstgespräch bzw. eine erste juristische Einschätzung!

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte sind u. a.:

Arbeitsvertrag

Von der Gestaltung von Arbeitsverträgen, der Überprüfung und Abänderung einzelner Bestimmungen, der Befristung des Arbeitsvertrages, von Teilzeit und flexiblen Arbeitszeiten bis Vollzeit, geringfügig Beschäftigte (Mini-Job), Auszubildende, Fortbildungskosten und Rückzahlung, Provisionen und Umsatzbeteiligungen, Dienstwagen und Datenschutz.

Geschäftsführervertrag

Auch die Gestaltung und Prüfung von Geschäftsführerverträgen gehört zu unserem Portfolio, insbesondere mit Blick auf sozialversicherungsrechtliche Fragestellungen, Provisions- und Umsatzbeteiligungen sowie Wettbewerbsverbote und Geschäftsführerhaftung und nicht zuletzt die Frage der Anwendung von Arbeitnehmerschutzvorschriften auf den (Fremd-) Geschäftsführer.

Urlaub

Oftmals stellt sich für beide Parteien die Frage, wann Urlaub überhaupt genommen werden darf, wieviel Urlaub noch besteht oder ob überhaupt der vermeintlich bestehende Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers durchsetzbar ist. Auch hinsichtlich sämtlicher Fragen zur arbeitsrechtlichen Urlaubsthematik stehen wir Ihnen beratend zur Seite.

Kündigung und Kündigungsschutzgesetz

Von der Beratung beim Kündigungsentschluss, der Einhaltung der Formalien (z.B. Kündigungsfristen, Formvorschriften, Vertretungsbefugnis) der Kündigung bis zur Beurteilung des Kündigungsgrundes (verhaltensbedingt, personenbedingt, betriebsbedingt oder aus wichtigem Grund), der Anhörung des Betriebsrates, besonderer Kündigungsschutz, der Vertretung im Kündigungsschutzverfahren oder der Verhandlung eines Vergleichs mit Abfindung.

Krankheit / Mobbing

Mit stetig wachsendem Arbeitsdruck steigen auch die Krankheitsfälle. Aufgrund der steigenden Präsenz dieser Thematik, hat sich unsere Kanzlei auch auf das Thema Krankheit und Mobbing spezialisiert. Wir versuchen gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Vertragspartner einen Lösungsweg zu finden, der nicht nur rechtssicher ist, sondern auch alle Parteien auf emotionaler Ebene zufrieden stellt, ganz gleich, ob das Arbeitsverhältnis beendet oder fortgeführt werden soll.

Aufhebungsvertrag

Bei der Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Aufhebungsverträgen beraten wir Sie insbesondere bezüglich der Regelung der Beendigungsterminen, von Sprinterklauseln, zur Vermeidung der Sperre beim Bezug von Arbeitslosengeld, zu Abfindungen, zu Wettbewerbsverboten und Kundenschutzklauseln, zu Verschwiegenheitsverpflichtungen, zur Freistellung des Arbeitnehmers, zur Urlaubsabgeltung, zur Herausgabe von Firmeneigentum, zu Betriebsrenten und natürlich dem Zeugnis.

Abmahnung

Sollten Sie als Arbeitnehmer eine Abmahnung erhalten haben, überprüfen wir für Sie, ob die rechtlichen Formalien der Abmahnung eingehalten worden sind und diese wirksam ist. Aber auch umgekehrt, können wir für Sie als Arbeitgeber eine rechtssichere Abmahnung fertigen. Abmahnungen sind essentiell für die Vorbereitung einer arbeitgeberseitigen verhaltensbedingten Kündigung.

Zeugnis

Gerne überprüfen unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht Ihr Zeugnis vom Arbeitgeber. Viele Zeugnisse enthalten den typischen „Arbeitgebercode“, welcher sich in seiner Formulierung zwar nett liest, jedoch in Wirklichkeit einer schlechten Benotung entspricht. Aufgrund unserer doppelt ausgelegten Expertise, formulieren wir auch für Arbeitgeber Zeugnisse auf Basis der gewünschten Note.

Mutterschutz / Elternzeit

Auch hinsichtlich der besonderen Regelungen zum Mutterschutz (z.B. Kündigungsschutz, Beschäftigungsverbote) und zur Elternzeit (z.B. Anspruch auf Elternzeit, wirksame Beantragung, Dauer, Verkürzung/Verlängerung, Urlaub während der Elternzeit und Kündigungsschutz) stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.

Schwerbehinderte Arbeitnehmer

Schwerbehinderte Arbeitnehmer werden vom Gesetzgeber besonders geschützt. Unter anderem begründet dies einen erhöhten Kündigungsschutz, einen Anspruch auf fünf zusätzliche Urlaubstage pro Kalenderjahr und eine besondere (technische) Ausstattung des Arbeitsplatzes. Wir zeigen Ihnen auf, welche zusätzlichen Ansprüche Sie als schwerbehinderter Arbeitnehmer geltend machen können.

Betriebsrat und Betriebsverfassungsgesetz

Wir beraten bei der Betriebsratswahl, der Wahlanfechtung, beim Umgang mit dem Betriebsrat, beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen, bei der Vorbereitung mitbestimmungspflichtiger Maßnahmen (z.B. personelle Maßnahmen), in Streitigkeiten vor dem Arbeitsgericht und im Einigungsstellenverfahren.

Arbeitsrecht in der Corona-Pandemie

Gerne beraten wir Sie z.B. im Hinblick auf die Voraussetzungen der Einführung von Kurzarbeit in Ihrem Betrieb (z.B. Einheitsregelung, Zustimmung oder Änderungskündigung), über das Kurzarbeitergeld und seine Bezugsvoraussetzungen und die Beantragung, über Corona-Prämien und über Kündigungen während der Kurzarbeit.

Sozialversicherungsrecht

Das mit dem Arbeitsrecht eng verbundene Sozialversicherungsrecht ergänzt unser Beratungsspektrum um weitere Punkte, wie etwa Besonderheiten der Beschäftigung von schwerbehinderten Arbeitnehmern, bei dem Bezug von Arbeitslosengeld und der Vermeidung einer Sperre, bei den von Arbeitgebern zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträgen, bei Fragen zur Lohnfortzahlung und Krankengeld und vieles mehr.

Unsere Beratungsfelder

Wir beraten und vertreten u. a. in folgenden Bereichen:

  • Bei der Begründung und Überprüfung von Arbeits-, Geschäftsführer- und Ausbildungsverträgen
  • Bei der Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen inklusive der Verhandlung von Aufhebungs-und Abwicklungsverträgen sowie der gerichtlichen Vertretung in Kündigungsschutzverfahren
  • Bei der Zusammenarbeit mit Betriebsräten in Bezug auf deren Beteiligungsrechte und andere kollektivrechtliche Fragestellungen sowie ggf. erforderlich werdenden gerichtlichen Auseinandersetzungen

Ansprechpartner

Paul-Benjamin Gashon

Rechtsanwalt - Fachanwalt für Arbeitsrecht

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KUNDENREZENSIONEN

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Unsere Zusammenarbeit mit der KORTEN Rechtsanwälte AG besteht seit mehr als 10 Jahren. In der Regel arbeiten wir mit Paul Gashon, Lars Röder, Dirk Stresska und Felix Korten. Was uns stets aufs Neue begeistert und überzeugt, sind die großartige Kompetenz und Schnelligkeit des gesamten Teams. Wir schätzen darüber hinaus die freundliche Verbundenheit, gepaart mit einer stets vollumfänglichen Beratung.

- Sönke Carstensen, Carstensen Import-Export Handelsgesellschaft mbH

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