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Dieser Artikel ist am 23. April 2021 im Onlineangebot des RWS-Verlages erschienen.
Bislang konnte eine branchenübergreifende Pleitewelle durch staatliche Hilfsmaßnahmen und die teilweise Aussetzung der Insolvenzantragspflicht verhindert werden. „Insbesondere zu Beginn der Krise war Letzteres ein probates Mittel, um einen möglichen Dominoeffekt aufzuhalten“, weiß Lars-Erik Röder, Rechtsanwalt mit Schwerpunkt für Insolvenzrecht der Kanzlei Korten Rechtsanwälte AG. „Zum Jahresende 2020 reagierte der Gesetzgeber auf EU-Vorgaben und brachte damit neue Instrumente auf den Weg, die besonders Unternehmen in der Krise beim Neustart helfen sollen.“ Eine Insolvenz wird insbesondere hierzulande oftmals als albtraumhafter Totalschaden dargestellt. Dabei bedeutet eine solche drohende Zahlungsunfähigkeit nicht automatisch das Ende. Mit den richtigen Beratern können Krise oder Insolvenz auch für einen Neuanfang stehen.
Mit dem neu erlassenen Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen – kurz StaRUG – bietet der Gesetzgeber strauchelnden Unternehmen neben der außergerichtlichen Sanierung und einem Insolvenzverfahren eine weitere Möglichkeit, aus der Schräglage zu kommen. Ist eine Zahlungsunfähigkeit in den nächsten zwei Jahren abzusehen, können Sanierungsmaßnahmen sogar gegen den Willen einzelner Gläubiger umgesetzt werden. „In diesem Fall reicht es aus, wenn 75 Prozent der Geldgeber den Maßnahmen zustimmen“, weiß Lars-Erik Röder. „Dabei können die zuständigen Geschäftsführer die Verhandlungen zu dem Restrukturierungsplan grundsätzlich selbst führen.“ Wie stark das Gericht eingebunden wird, liegt in den Händen der Beteiligten und kann bei Plänen, die entgegen dem Minderheitswillen in deren Gläubigerrechte eingreifen, zurate gezogen werden. Auf diese Art und Weise gelingt eine Neuausrichtung ohne Insolvenzverfahren.
Droht einem Unternehmen bereits kurzfristig eine Zahlungsunfähigkeit, bleiben mit dem ESUG ausreichend Mittel zur Verfügung, um einen in Schieflage geratenen Betrieb wieder auf die Erfolgsspur zu führen. „Vor allem wenn noch Substanz im Unternehmen ist und früh genug ein Schutzschirmverfahren eingeleitet wird, lässt sich in vielen Fällen eine Lösung für einen Turnaround finden“, erklärt Lars-Erik Röder. Eine solche Kurskorrektur Richtung Sanierung bedeutet im Idealfall nicht nur, dass Unternehmer ihre Geschäfte weiterführen können, sondern unter Abstimmung mit den wichtigsten Gläubigern auch zusätzliche Liquidität bekommen. Konkret heißt das: Dauerschuldverhältnisse stellen sich vorübergehend auf null, Löhne und Gehälter finanzieren sich bis zu drei Monate aus den Mitteln des Insolvenzgeldes und die bereits abgeführte Umsatzsteuer aus dem Eröffnungsverfahren kann vom Finanzamt zurückgeholt werden. Zudem lassen sich auch langfristige Verträge einfacher beenden und mit dem Anspruch, das Unternehmen insgesamt zu erhalten, Personal abbauen. „Eine pauschale Reduzierung von Arbeitsplätzen sollte jedoch nicht automatisch das Ziel sein. Welche Schritte notwendig werden, hängt im Einzelfall von der Ursache der Insolvenz ab“, ergänzt der Rechtsanwalt. Oft erweist sich bei drastischen Umsatzrückgängen nicht das Produkt oder die Dienstleistung eines Betriebs als problematisch, sondern die bisherige Geschäftsstruktur oder vielleicht auch das aktuelle Management.
Um Zukunftsperspektiven bei einer Sanierung als Restrukturierungsvorhaben oder unter Insolvenzschutz zu entwickeln, braucht es professionelle Begleiter, die einen klaren Trennstrich zwischen Vergangenheit und Zukunft ziehen können. „Neben der juristischen Expertise ist bei einem solchen Verfahren betriebswirtschaftliches Know-how unabdingbar“, so der Rechtsanwalt. Zudem empfiehlt sich bei der Wahl der Berater eine Entscheidung für ein interdisziplinäres Team mit langjähriger Berufs- und Sanierungserfahrung. „In der oft knapp bemessenen Zeit können sie zuverlässig erkennen, ob eine Restrukturierung oder eine Sanierung unter Insolvenzschutz Erfolgsaussichten hat“, erläutert Lars-Erik Röder. Im Idealfall stehen diese Berater dem Unternehmen dann auch außerhalb von Krisenzeiten und Insolvenzfragen zur Seite.
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