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Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) und Bundesfinanzministerium (BMF) haben Ende April angekündigt, einen Schutzschirm in Höhe von EUR 2 Mrd. für deutsche Start-Ups, die von den Auswirkungen der Covid-19 Pandemie betroffen sind, zu schaffen. Gründerinnen und Gründern soll dabei über zwei verschiedene als „Säulen“ bezeichnete Wege finanziell mit unter die Arme gegriffen werden. Dabei dürfte es sich in der Regel weniger um Fremdkapital, sondern eher um Eigenkapitalbeteiligungen handeln. Die entsprechende Pressemitteilung des BMWi finden Sie hier, eine Kurzbeschreibung des Programms des BMWi hier.
Bei der Säule 1 handelt es sich um die sogenannte „Corona-Matching-Fazilität“ (CMF). Über diese werden Wagniskapitalfonds (auch VC-Fonds genannt) zusätzliche öffentliche Mittel zur Verfügung gestellt, damit diese weiterhin in der Lage sind, Finanzierungsrunden von Start-ups mit ausreichenden Mitteln zu begleiten. In einem ersten Schritt sollen diese Mittel über die KfW Capital und den Europäischen Investitionsfonds zur Verfügung gestellt werden, später ggf. aber über weitere VC-Fonds, die gewisse Kriterien erfüllen.
Für diese Engagements gilt die sogenannte pari-passu-Logik, d.h. vereinfacht gesagt, dass sich KfW Capital und Europäischer Investitionsfonds nur zu den gleichen Bedingungen beteiligen können, wie andere, private Investoren. Über diese Säule werden jedoch nur Start-ups erreicht, in die bereits VC-Investoren investiert haben.
Um auch Start-ups und kleinen Mittelständlern zu helfen, die noch keine externen Finanzinvestoren an Bord haben, wird eine zweite Säule geschaffen, für die bisher allerdings noch kein prägnanter Begriff gefunden worden ist. Für diese Säule 2 wollen BMWi und BMF in enger Zusammenarbeit mit Landesgesellschaften Wagniskapital zur Verfügung stellen. Auf welche Weise genau dies geschehen soll, steht derzeit jedoch noch nicht fest.
Zwar lautete die Überschrift in den entsprechenden Pressemitteilungen der Ministerien am 30.04.2020 „Start-up-Schutzschild steht“. Dies darf man jedoch nicht zu wörtlich nehmen. Fest steht bisher (Stand 12.05.2020) nur, dass es die Förderung in Höhe von EUR 2 Mrd. in Form des 2 – Säulen – Modells geben soll. Umgesetzt ist das Modell noch nicht, wie Anrufe bei verschiedenen Landes-Beteiligungsgesellschaften und der KfW Capital ergaben. Nach Auskunft der KfW Capital wird jedoch mit Hochdruck an der Umsetzung gearbeitet, mit dem Ziel, dass erste Anträge noch im Mai gestellt werden können.
Die Korten Rechtsanwälte AG unterstützt Gründerinnen und Gründer, die von der Covid-19 Pandemie betroffen sind und eine der Säulen dieser Programme in Anspruch nehmen möchten, gerne bei der Kontaktaufnahme zu Investoren und bei der Verhandlung der entsprechenden Beteiligungsverträge.
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